Wer kann Mitglied werden?

 

Erwachsene Personen können eine Mitgliedschaft nur beantragen, wenn sie ortsansässig oder im Umkreis von ca. 10 km um Böhl-Iggelheim ihren Erstwohnsitz haben.

Zu den Ortschaften im Umkreis zählen:

Rödersheim-Gronau, Hochdorf-Assenheim, Dannstadt-Schauernheim, Mutterstadt, Limburgerhof, Schifferstadt, Niederkirchen, Deidesheim, Meckenheim, Ruppertsberg, NW-Mussbach, Hassloch, Dudenhofen, Hanhofen, Harthausen, Gommersheim, NW-Geinsheim & NW-Lachen-Speyerdorf.

 

 

Vorgehensweise:

 

1. Aufnahmeantrag zwei mal ausfüllen

(nur grau unterlegte Felder)

und Datenschutzerklärung unterschreiben

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2. Antrag und Datenschutzerklärung auf der nächsten Vorstandssitzung abgeben

Wann?     jeden ersten Freitag im Monat

Wo?          im Anglertreff

Abgabe kurz vor 19.00 Uhr.

Bitte den gültigen Jahresfischereischein / Jugendfischereischein an diesem Termin mitbringen inklusive der Gebühren für die Aufnahme.

 

3. Gebühren entrichten

Aufnahmegebühr

Erwachsene (ab 18. Lebensjahr) - 200,00€ einmalig

Jugendliche - frei

 

Mitgliedsbeitrag

Erwachsene  - 30,00€ jährlich

Jugendliche - 15,00€ jährlich

 

Gewässerkarten

Gewässerkarte Kellmetschweiher, Niederwiesenweiher und Schwarzweiher:

Erwachsene - 30,00€ jährlich

Jugendliche - 15,00€ jährlich

Gewässerkarte Rehbach:

Erwachsene - 15,00€ jährlich

Jugendliche - 7,50€ jährlich

 

 

Zur Beachtung

Zum Erwerb der Gewässerkarte muß von Erwachsenen der gültige Jahresfischereischein vorgelegt werden.

Jugendliche benötigen den von der zuständigen Gemeinde ausgestellten Jahresfischereischein.

Mindestaufnahmealter für Jugendliche ist das vollendete 7. Lebensjahr.

 

Bezahlung

Die unter 3. genannten Gebühren sind bei der Aufnahme möglichst in bar zu entrichten.

Für die jährliche Begleichung des Beitrags

(30,00 € bzw. 15,00 €) ist das Lastschriftverfahren erwünscht.

(Angaben der Bankverbindung auf dem Aufnahmeantrag).

 

Bedingungen Erwerb Gewässerkarte

Für den Erwerb der Gewässerkarte im Folgejahr sind von Erwachsenen 15 Arbeitsstunden im laufenden Jahr zu erbringen, davon 4 Stunden am Gewässer.

Ersatzweise können 10,00€ je nicht geleisteter Arbeitsstunde entrichtet werden.

Über jede zusätzliche Stunde, auch von Jugendlichen, ist die Vorstandschaft dankbar.

Mehrstunden sind jedoch nicht in das Folgejahr übertragbar.

Einladungen zu Arbeitseinsätzen erfolgen jeweils per Mail oder in den ASV News, sowie auf der Homepage und über die WhatsApp Gruppe des ASV.